Das Trinkwasser der Gemeinde Haiming wird zumindest zweimal jährlich gemäß Trinkwasserverordnung BGBl. II Nr. 304./2001 idgF. durch die berechtigte Untersuchungsstelle „Chemisch-technische Umweltschutzanstalt, Langer Weg 27 – 6020 Innsbruck“ überprüft. Nachstehend erfolgt die Information an den Verbraucher über die aktuelle Qualität des Trinkwassers gem. § 6 oben zitierter Verordnung.
Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde erfolgt durch mehrere Wasserspenden und wird teilweise als Mischwasser an den Verbraucher abgegeben. In unten angeführter Tabelle wird daher der Schwankungsbereich der Untersuchungsergebnisse vom 08.04.2024 (auszugsweise) in den Versorgungsbereichen angegeben
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