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Mit 01.01.2025 werden Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen aus Aluminium mit dem Einwegpfand versehen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen.
Ebenfalls mit 01.01.2025 wird auf Grundlage der Verpackungsverordnung § 9, Abs. 4b die gemischte Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen eingeführt.
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05.12.2024
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